Sicherheit & Vorschriften

Sicherheit in den Gorges du Verdon

Der Verdon ist ein regulierter Fluss: Fünf EDF-Staudämme steuern seinen Lauf, und ein ruhiges Flussbett kann sich innerhalb weniger Minuten in einen reißenden Strom verwandeln. Hier sind die Gefahr Nummer eins, die wichtigen Nummern und die Vorschriften des Parks — damit du die Schlucht erkundest und dabei weißt, was die professionellen Guides schon wissen.

Wasserablässe von EDF — das Risiko Nummer eins am Fluss

Der Staudamm Chaudanne, gleich unterhalb von Castellane, reguliert den Durchfluss des gesamten Wildwasserabschnitts bis zum Eingang des Lac de Sainte-Croix. Wenn er seine Turbinen laufen lässt oder Wasser ablässt, kann der Durchfluss sehr schnell und ohne sichtbare Vorwarnung ansteigen — von etwa 0 auf 40 m³/s innerhalb weniger Minuten. Das ist die erste Gefahr für alle im Flussbett: Baden, Laufen auf den Kiesbänken, Picknicken, unbegleitetes Aqua-Trekking.

Der Ablassplan variiert je nach Saison und ist nie festgelegt — verlass dich nie auf einen scheinbar ruhigen Tag. Gelbe Schilder entlang der Ufer raten, am Ufer zu bleiben, mit roten Bojen an sensiblen Stellen.

Betritt das Flussbett des Verdon nie, ohne den Plan des Tages geprüft zu haben: Wir sammeln ihn auf unserer Seite Der Verdon heute. Wähle für jede geführte Abfahrt eine qualifizierte Fachperson — sie passt die Tour an den Betrieb des Staudamms an.

Rettung & Netzabdeckung

  • 112 — die europäische Notrufnummer, erreichbar auch ohne das Netz deines Anbieters oder eine SIM-Karte. Die richtige Wahl in jeder Situation.
  • 114 — nur per SMS (Gebiete ohne Netz, gehörlose oder schwerhörige Menschen).
  • 15 Rettungsdienst (SAMU) · 18 Feuerwehr · 17 Polizei (Gendarmerie) — Alternativen zur 112, falls du lieber direkt die richtige Stelle anrufen möchtest.
  • PGHM Jausiers (Bergrettungseinheit der Gendarmerie, Alpes-de-Haute-Provence) — 04 92 81 07 60. Wähle im Notfall zuerst die 112: Sie alarmiert bei Bedarf das PGHM.

Am Grund der Schlucht (im Bereich des Blanc-Martel) gibt es fast keinen Handyempfang — sag jemandem Bescheid, welche Route du nimmst, bevor du aufbrichst, und nimm eine Powerbank mit.

Baden

Im Fluss verboten per Gemeindeverordnung in Aiguines, Castellane, Rougon und La Palud-sur-Verdon — das Risiko einer plötzlichen Flutwelle durch die Wasserablässe von EDF macht das Flussbett selbst bei ruhigem Wetter gefährlich.

Erlaubt und im Sommer überwacht am Lac de Sainte-Croix (Sainte-Croix-du-Verdon, Bauduen, Les Salles-sur-Verdon, der Galetas) und am Lac de Castillon (3 Strände).

Klippenspringen ist verboten (tödliche Unfälle passieren regelmäßig). Eine Schwimmweste ist beim Kanu-, Kajak- und Paddlefahren sowie für jedes Kind unter 12 Jahren Pflicht.

Hitzewelle & Feuer

Jeden Sommer (in der Regel von Ende Juni bis Mitte September) kann eine Präfekturverordnung den Zugang zu den Waldmassiven der Alpes-de-Haute-Provence nach 5 Risikostufen sperren, bis hin zu Schwarz (Zugang und Arbeiten überall verboten). Die Karte des Tages wird am Vorabend gegen 18 Uhr veröffentlicht.

Der Var (83), am linken Ufer des Canyons, hat ein eigenes System — denk daran, vor dem Aufbruch beide Départements zu prüfen.

Rauchen oder ein Feuer machen in einem gesperrten Gebiet: Bußgeld 135 €.

Feuerrisikokarte von heute →

Vorschriften des Regionalen Naturparks Verdon

Der Verdon ist ein geschütztes Naturgebiet. Diese von den Parkrangern in Erinnerung gerufenen Regeln ersparen dir das Bußgeld — und bewahren vor allem das, was den Ort so wertvoll macht.

Biwak

Grundsätzlich verboten, genau wie Wildcamping: Der Park erklärt es „in jeglicher Form“. Die überall zu lesende Toleranzregel „eine Gehstunde von einer Straße entfernt“ gilt in bestimmten Nationalparks — nicht im Verdon, der ein regionaler Naturpark ist. Auf Privatgrund ist weiterhin die Erlaubnis des Eigentümers erforderlich. Bußgeld: 135 €.

Wildcamping

In jeglicher Form (ein aufgestelltes Zelt, Caravaning, ein Wohnmobil) an den Seeufern und in der Schlucht verboten. Bußgeld: 135 €.

Feuer

In allen Naturgebieten verboten — Zigaretten, Lagerfeuer, Grillen. Bußgeld: 135 €.

Sammeln

Ohne die Erlaubnis des Eigentümers verboten; viele wildlebende Arten stehen unter Schutz. Wilder Lavendel ist eine landwirtschaftliche Kultur. Das Entnehmen von Fossilien ist verboten.

Drohnen

Geregelt, aber nicht überall verboten: Der Park veröffentlicht einen eigenen Leitfaden. Strikt gesperrte Zonen: Flugplätze, die Umgebung der 5 Staudämme, das Gelände des CEA Cadarache, Brutgebiete von Vögeln (Mitte Dezember bis Ende August); Nachtflüge sind verboten.

Klettern & Greifvögel

Der Verdon beherbergt geschützte Greifvögel (Geier). Brutzeiten, die am Einstieg der Routen ausgeschildert sind, sperren bestimmte Kletterbereiche — ausnahmslos zu respektieren.

Hunde

An der Leine, besonders in der Nähe von Herden, die von Patous bewacht werden. Auf dem Blanc-Martel-Wanderweg verboten.

Highline

Nur mit Genehmigung, zu beantragen beim Rathaus von La Palud-sur-Verdon.

Häufig gestellte Fragen

Kann man in den Gorges du Verdon baden?

Nein, nicht im Fluss: Das Baden ist per Gemeindeverordnung in Aiguines, Castellane, Rougon und La Palud-sur-Verdon verboten, wegen des Risikos einer plötzlichen Flutwelle durch die Wasserablässe von EDF. Erlaubt und im Sommer überwacht ist es dagegen am Lac de Sainte-Croix (den Stränden von Sainte-Croix-du-Verdon, Bauduen, Les Salles-sur-Verdon und dem Galetas) sowie am Lac de Castillon.

Wann finden die Wasserablässe des Staudamms Chaudanne statt?

Im Juli und August in der Regel dienstags und freitags. Im Frühling und September sind sie unregelmäßiger und werden von EDF jeweils am Vortag angekündigt. Der Durchfluss kann innerhalb weniger Minuten von nahezu null auf 40 m³/s steigen: Verlass dich nie auf einen festen Tag, prüfe den aktuellen Plan.

Wo kann man die Zeiten der EDF-Wasserablässe live prüfen?

Auf mariviereetmoi.edf.fr (dem offiziellen Tool von EDF Hydro) und bei den Rafting-Anbietern in Castellane, die die Durchfluss-Informationsvereinbarung erhalten und ihre Touren entsprechend anpassen.

Ist Biwakieren im Regionalen Naturpark Verdon erlaubt?

Nein. Der Regionale Naturpark Verdon ist eindeutig: „Grundsätzlich sind Wildcamping und Biwakieren in jeglicher Form (Zelt, Caravaning, Wohnmobil…) verboten“, insbesondere in klassifizierten Gebieten, Naturschutzgebieten, an den Seeufern und in der Schlucht. Die überall zu lesende Toleranzregel „mehr als eine Gehstunde von einer Straße entfernt“ gilt in bestimmten NATIONALPARKS (Écrins, Mercantour): Der Verdon ist ein REGIONALER Naturpark, und diese Regel gilt hier nicht. Auf Privatgrund ist die Erlaubnis des Eigentümers erforderlich, und die Gemeindeverordnung gilt. Bußgeld: 135 €. Eine Präfekturverordnung (Nr. 2026-093-009) regelt außerdem das Camping und Caravaning in den Waldgebieten der an den Verdon und seine Seen angrenzenden Gemeinden, vom 25. Juni bis zum 20. September 2026. — Parc du Verdon, Seite veröffentlicht am 3. August 2026.

Was sollte man bei einem Notfall in den Gorges du Verdon tun?

Wähle die 112, die europäische Notrufnummer — sie funktioniert auch ohne das Netz deines Anbieters oder eine SIM-Karte. Die 114 ist nur für SMS gedacht (Gebiete ohne Netz, gehörlose oder schwerhörige Menschen). Am Grund der Schlucht (im Bereich des Blanc-Martel) gibt es fast keinen Handyempfang: Sag immer jemandem Bescheid, welche Route du nimmst, bevor du aufbrichst.

Darf man im Verdon ein Feuer machen oder wild campen?

Nein. Feuer und Grillen sind in allen Naturgebieten des Parks verboten, ebenso achtlos weggeworfene Zigaretten — Bußgeld: 135 €. Wildcamping (ein aufgestelltes Zelt, Caravaning, ein Wohnmobil) ist an den Seeufern und in der Schlucht ebenfalls verboten.