Drohne, Biwak, Feuer, Hund, Baden, Van… Der Verdon ist ein geschütztes
Naturgebiet und ein regulierter Fluss: manche Dinge sind frei erlaubt, andere
geregelt, wieder andere schlicht verboten. Hier sind die klaren Antworten, Regel für Regel —
damit du das Gebiet ohne böse Überraschungen (oder Bußgelder) genießen kannst.
Geregelt
Darf man eine Drohne fliegen lassen?
Nicht überall verboten, aber geregelt. Der Park veröffentlicht einen eigenen Leitfaden. Strikt gesperrte Zonen: die Umgebung der 5 Staudämme, Flugplätze, das Gelände des CEA Cadarache, Brutgebiete von Vögeln (Mitte Dezember bis Ende August). Nachtflüge sind verboten. Beachte außerdem die Privatsphäre und die nationalen Vorschriften (Überflug von Personen, Flughöhe).
Grundsätzlich verboten
Ist Biwakieren erlaubt?
Nein. Der Regionale Naturpark Verdon schreibt: „Grundsätzlich sind Wildcamping und Biwakieren in jeglicher Form (Zelt, Caravaning, Wohnmobil…) verboten“, insbesondere in klassifizierten Gebieten, Naturschutzgebieten, an den Seeufern und in der Schlucht. Die Toleranzregel „mehr als eine Gehstunde von einer Straße entfernt“ gilt in bestimmten NATIONALPARKS (Écrins, Mercantour): Der Verdon ist ein REGIONALER Naturpark, dort gilt sie nicht. Auf Privatgrund ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, und die Gemeindeverordnung gilt. Bußgeld: 135 €. — Parc du Verdon, Seite veröffentlicht am 3. August 2026.
Verboten
Ist Wildcamping erlaubt?
Nein. Wildcamping in jeglicher Form (ein aufgestelltes Zelt, Caravaning, ein Wohnmobil) ist an den Seeufern und in der Schlucht verboten. Bußgeld: 135 €. Um im Van oder Wohnmobil zu übernachten, nutze die dafür vorgesehenen Stellplätze und Campingplätze — siehe unseren Reiseführer Der Verdon mit dem Wohnmobil.
Verboten
Darf man ein Feuer machen oder grillen?
Nein. Feuer, Lagerfeuer und Grillen sind in allen Naturgebieten des Parks verboten, ebenso achtlos gelöschte Zigaretten. Bußgeld: 135 €. Jeden Sommer kann eine Präfekturverordnung zudem je nach Brandrisiko den Zugang zu den Waldmassiven sperren.
An der Leine
Darf man mit Hund kommen?
Ja, an der Leine — besonders in der Nähe von Herden, die von Patous bewacht werden. Hunde sind jedoch auf dem Blanc-Martel-Wanderweg verboten. Alle Details (erlaubte oder verbotene Wege, Hitze, Baden) findest du in unserem Reiseführer Der Verdon mit Hund.
Nein, nicht im Fluss
Darf man überall baden?
Nein. Das Baden im Fluss ist per Gemeindeverordnung in Aiguines, Castellane, Rougon und La Palud-sur-Verdon verboten, wegen des Hochwasserrisikos durch die Wasserablässe von EDF. Erlaubt und im Sommer überwacht ist es am Lac de Sainte-Croix und am Lac de Castillon. Klippenspringen ist verboten (tödliche Unfälle passieren regelmäßig).
Je nach Zone
Darf man überall Paddeln, Kanu oder Kajak fahren?
Auf den Seen (Lac de Sainte-Croix, Lac de Castillon, Lac d’Esparron) ja, in den zugelassenen Zonen und außerhalb der Fahrrinnen für Motorboote. In der Schlucht hängt das Wildwasser vom Betrieb des Staudamms ab: Fahr nie los, ohne den Ablassplan von EDF geprüft zu haben. Eine Schwimmweste ist Pflicht, ebenso für jedes Kind unter 12 Jahren.
Ohne Erlaubnis verboten
Darf man Blumen, Lavendel pflücken oder Fossilien sammeln?
Das Sammeln ist ohne die Erlaubnis des Eigentümers verboten, und viele wildlebende Arten stehen unter Schutz. Der Lavendel, den du siehst, stammt aus landwirtschaftlicher Produktion — er wird nicht geschnitten. Das Entnehmen von Fossilien ist verboten.
Nicht empfohlen
Darf man am Straßenrand parken und übernachten?
Nächtliches Parken und „wildes Wohnmobil-Campen“ am Straßenrand sind an den Seeufern und in der Schlucht verboten (Bußgeld 135 €), und andernorts oft durch Gemeindeverordnung geregelt. Nutze die dafür vorgesehenen Stellplätze: siehe unseren Wohnmobil-Reiseführer und die Seite Anreise & Verkehr.
Je nach Saison
Sind Klettern und Highlining frei erlaubt?
Klettern ist im Verdon eine weltweit bekannte Institution, aber manche Routen schließen während der Brutzeit geschützter Greifvögel (am Einstieg der Routen ausgeschildert) — ausnahmslos zu respektieren. Highlining erfordert eine Genehmigung, die beim Rathaus von La Palud-sur-Verdon zu beantragen ist.
Die meisten Verstöße gegen die Vorschriften des Parks (Feuer, Wildcamping, Rauchen in einem Naturgebiet) werden mit einem Bußgeld von 135 € geahndet. Über das Bußgeld hinaus schützen diese Regeln ein empfindliches Naturgebiet und beugen im Fall von Feuer dem Brandrisiko vor.
Wo findet man die offiziellen Vorschriften des Verdon?
Auf der Website des Regionalen Naturparks Verdon (parcduverdon.fr), die Vorschriften nach Lebensraum und thematische Leitfäden veröffentlicht (darunter einen Drohnenleitfaden). Die Baderegeln unterliegen Gemeindeverordnungen, die je nach Gemeinde unterschiedlich sind, und die Wasserablässe EDF Hydro.
Ändern sich diese Regeln je nach Saison?
Ja, bei einigen: Der Zugang zu den Waldmassiven kann im Sommer je nach Brandrisiko gesperrt werden, manche Kletterrouten schließen während der Brutzeit, und die Wasserablässe von EDF folgen einem wechselnden Zeitplan. Prüfe vor dem Aufbruch immer die aktuelle Lage.
Selbst nachprüfen
Die externen Quellen, auf die sich diese Seite stützt, einen Klick entfernt.Uns ist lieber, du kannst uns widersprechen, als dass du uns aufs Wort glauben musst.
« Le camping sauvage, sous quelque forme que ce soit (tente, caravaning, camping-car…), est interdit sur les berges des lacs et dans les gorges » ; amende encourue de 135 €.
L'autorité de gestion du territoire : réglementation par milieu (terrestre, aquatique, vertical), bivouac et camping, feu, drone, conseils des écogardes.